Die aktuellen Entwürfe der europäischen Gesetzgebung zeigen vor allem zwei zentrale Themen in der Entwicklung der Lieferkettengesetzgebung:
- Es werden deutlich mehr Unternehmen betroffen sein (möglicherweise bereits ab 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 40 Mio. €)
- Die Berichtspflichten werden deutlich strenger und eine Vielzahl neuer Themen werden mit aufgenommen – insbesondere im Bereich der Umweltthemen
Nicht nur große Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Gesetze fallen, kommen in Kontakt mit den Lieferkettenanforderungen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können in ihrer Rolle als Zulieferer mit neuen Anforderungen wie beispielsweise Lieferantenfragebögen und -bewertungen konfrontiert werden. Daher ist es für alle Unternehmen sinnvoll, sich mit ihren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vertraut zu machen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne!
Kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie mit einer individuellen Beratung zum Thema Sorgfaltspflichten in der Lieferkette oder bei der Durchführung einer Risiko- oder GAP-Analyse nach LkSG unterstützen können.
Aufgrund der positiven Resonanz unserer letzten Veranstaltung freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Webinar-Reihe zu den Anforderungen an Lieferketten nun am Mittwoch, den 22.11.23 von 10:00-11:00 Uhr in die nächste Runde geht. Hier können Sie sich zu unserem nächsten Webinar kostenlos anmelden.
Neben dem aktuellen Entwicklungsstand der Lieferkettengesetzgebung wird sich das Webinar inhaltlich mit den folgenden Fragen beschäftigen:
- Wie sind Sorgfaltspflichten in der Praxis zu verstehen?
- Wie sieht die praktische Umsetzung der Anforderungen in meinem Unternehmen aus?
- Wie können die Anforderungen der Lieferkettengesetzgebung in bereits bestehende Managementsysteme integriert werden?
Haben Sie noch Fragen? Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Till Behnke