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Förderprogramme für Klimaschutz in Baden-Württemberg

Klimaschutz-Förderprogramme: Baden-Württemberg unterstützt lokale Unternehmen

Baden-Württembergische Unternehmen können beim Klimaschutz von verschiedenen Förderungen profitieren! Neben dem neuen Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ gibt es vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die bewährte Förderung „Klimaschutz Plus“.

Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“

Das Förderprogramm “Unternehmen machen Klimaschutz“ umfasst zwei Beratungsförderungen sowie eine Investitionsförderung. Förderfähig sind auch große Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg.

Im Rahmen der Beratungsförderung A können Unternehmen je nach Bedarf eine Beratung zur Erarbeitung einer Treibhausgasbilanz nach GHG-Protokoll oder ISO 14064-1 oder auch eine Beratung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption) in Anspruch nehmen. Sollte bereits eine Treibhausgasbilanz vorliegen, ist auch die Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen oder die Erarbeitung einer Klimastrategie förderfähig.

Über die Beratungsförderung B können Unternehmen, die bereits eine Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen haben, eine Förderung für bis zu fünf weitere Beratungstage erhalten.

Gefördert werden für Beratungsförderung A und B je zwei bis fünf Beratungstage mit 75%, maximal 900 Euro netto pro Beratungstag.

 

Arqum ist im Expertenatlas BW gelistet und unterstützt Sie bei der Antragsstellung und führt die im Rahmen des Programms geförderte Beratung inkl. der abschließenden Berichterstellung durch. Kontaktieren Sie uns gerne bei Bedarf!

Nutzen Sie gerne auch den kostenlosen Leitfaden „In 5 Schritten zur Treibhausgasbilanzierung“, den wir gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erarbeitet haben.

 

Mit der Investitionsförderung soll die Umsetzung von Projekten unterstützt werden, die zur Einsparung oder zu einer wesentlichen Reduzierung von Treibhausgasen führen. Die Projektförderung wird auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Dieser beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderanträge können bis zum 31.3. und 30.9. eines jeden Jahres gestellt werden.

Förderprogramm „Klimaschutz Plus“

Das bewährte Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ gewinnt im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz deutlich an Bedeutung. Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh, die nun ein Energiemanagementsystems nach ISO 5001 oder eine Umweltmanagementsystems nach EMAS einführen müssen, können von der Förderung profitieren. Förderfähig sind neben allen KMU auch – unabhängig von der Unternehmensgröße – u. a. Träger von Krankenhäusern. „Klimaschutz Plus“ fördert eine unterstützende Beratung bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Die Förderung beträgt 75% für mindestens fünf, höchstens zwölf Beratungstage pro Jahr (maximal drei Jahre, maximal 600 Euro pro Beratungstag).

Außerdem wird die Anschaffung von Messeinrichtungen oder Energiemanagement-Software sowie die Zertifizierung nach ISO 50001 bezuschusst. Finden Sie hier das zugehörige Merkblatt „Einführung Energiemanagement“.


Förderanträge können nach aktueller Förderrichtlinie bis 30.6.2024 gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Die Förderung wird nicht gewährt, wenn sie dazu dient, Vergünstigungen bei Stromkosten zu erlangen oder zu wahren.

Ihre Ansprechpartnerin bei Arqum: Ute Kessler

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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