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kostenloses Webinar zu den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an öffentliche Stellen

EnEfG-Anforderungen an öffentliche Stellen: Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Nach dem Energieeffizienzgesetz sind viele öffentliche Stellen zu konkreten Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung verpflichtet. Welche Verpflichtungen sind das genau? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt und informieren Sie direkt in unseren kostenlosen Webinaren zu diesem Thema.


Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet öffentliche Stellen ab sofort zu konkreten Schritten in Sachen Energieeinsparung und -effizienzsteigerung – abhängig vom Energieverbrauch der Organisation (Durchschnitt der Jahre 2020-2022):  

Anforderungen des EnEfG an öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen mit einem Energieverbrauch von 1-3 GWh /Jahr müssen:

  • ein vereinfachtes Energiemanagement einführen, wobei es keine konkreten Vorgaben zum System gibt. Es wird beispielhaft die ISO 50005 (Stufe 2) genannt, an deren Entstehung Arqum im Auftrag des Umweltbundesamtes mitgewirkt hat.
  •  ab 2024 eine jährliche Energieeinsparung in Höhe von 2% realisieren. Das klingt nicht viel, ist tatsächlich aber eine große Herausforderung – nicht nur für Verwaltungseinrichtungen in Mietgebäuden – und erfordert ein systematisches Vorgehen. Daher spielt auch hier die Implementierung eines Energiemanagements eine wichtige Rolle.

Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Energieverbrauch von >  3GWh müssen

ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem nach EMAS oder ISO 50001 einführen. Da diese beiden Normen vorgegeben sind, besteht keine Wahlfreiheit. Die betroffenen Organisationen müssen für sich prüfen, ob sie ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einführen oder sich lieber auf das Thema Energie konzentrieren und somit die ISO 50001 implementieren.

 

Beides hat Vor- und Nachteile, so dass sich der genauere Blick auf die Systeme lohnt. Die meisten öffentlichen Stellen, mit denen wir zusammenarbeiten, haben sich für EMAS entschieden – u. a. deshalb, weil die Anforderungen an Energiedaten inkl. Messtechnik und Kennzahlen geringer sind und dafür weitere Umweltthemen wie Wasser, Abfall und Gefahrstoffe in den Blick genommen werden.

Sie brauchen Unterstützung rund um das EnEfG?

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Entscheidungsfindung, der Umsetzung des 2 % Einsparziels sowie der Implementierung eines Managementsystems nach EMAS, 50001 und 50005.

 

Sprechen Sie uns an! Gerne prüfen wir mit Ihnen, wie genau Sie betroffen sind und welche Art der Umsetzung sich für Sie am besten eignet. Anschließend erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Unterstützung durch uns.

Sie möchten mehr zum Thema erfahren? Nehmen Sie an unseren kostenlosen Webinaren teil! Die nächsten Termine für öffentliche Stellen sind:

  • Freitag, 26.09.2025, 10 Uhr – hier können Sie sich direkt anmelden.
  • Dienstag, 07.10.2025, 14 Uhr – hier können Sie sich direkt anmelden.

Ihre Ansprechpartnerin bei Arqum:  Theresa Steyrer

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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