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Nachhaltigkeitsbericht

CSR Berichtspflicht – Gesetz nun gültig

CSR Berichtspflicht – Gesetzesentwurf mit kleinen Änderungen vom Bundestag angenommen:

 

Am 9. März passierte der Gesetzesentwurf zur CSR-Berichtspflicht den Bundestag.

Die wichtigsten Punkte, wie in unserem Beitrag vom Dezember 2016 dargestellt, haben sich nicht geändert. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, die im Vergleich zum Gesetzentwurf vorgenommen wurden, finden Sie hier:

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  • Leichte Änderungen – Prüfpflicht: Es gibt, wie schon im Entwurf vorgesehen, keine Pflicht für Unternehmen, die CSR-Berichte extern prüfen zu lassen. Unternehmen, die freiwillig externe Prüfer beauftragen, sind aber verpflichtet, deren Prüfergebnis analog dem Bericht selbst zu veröffentlichen. Die Offenlegungspflicht des Prüfergebnisses gilt erst ab dem Geschäftsjahr 2019, nicht ab sofort, wie im Entwurf vorgesehen.
  • NEU – Veröffentlichungsfrist: Der bisherige Entwurf sah vor, dass parallel veröffentlichte Berichte sechs Monate nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht werden müssen. Nun gilt eine kürzere Frist von vier Monaten nach dem Bilanzstichtag, also die gleiche Frist wie für den Konzernlagebericht.
  • NEU – Konzerntöchter: Erleichterungen gibt es für Unternehmenstöchter. Im Entwurf war vorgesehen, dass Tochterunternehmen, deren Konzernmutter in der EU sitzt, keinen gesonderten CSR-Bericht erstellen müssen. Im Gesetz steht nun, dass diese Ausnahme auch für Tochterfirmen von Unternehmen gilt, die außerhalb der EU ansässig sind – allerdings nur, wenn die Konzernmutter einen CSR-Bericht vorlegt, die den EU-Vorschriften entspricht.
  • NEU – Berichtsstandards: Nach welchem Standard die Unternehmen berichten, ist ihnen überlassen. Im bisherigen Entwurf hieß es, es seien „nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke“ nutzbar. Im Vergleich zum Entwurf ist neu: Unternehmen müssen auch begründen, wenn sie keinen der bestehenden Standards nutzen.

Nähere Informationen erhalten Sie auch in unserem Webinar zum Thema CSR-Berichtspflicht.

Für Banken:

Der Bundesverband deutscher Banken eine Orientierungshilfe zum DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) veröffentlicht, die Banken bei der Erfüllung der Berichtspflicht unterstützt. Nähere Informationen und einen Kontakt finden Sie hier.

 

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