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Deutscher Nachhaltigkeitskodex und CSR-Gesetz

Deutscher Nachhaltigkeitskodex an CSR-Gesetz angepasst:

 

Nachdem der Bundestag im März dieses Jahres das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie verabschiedet hat, wurde nun der deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) an die neue Gesetzeslage angepasst. Durch die Anpassung sind nun alle vom „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ geforderten Aspekte eindeutig in den Checklisten des DNK enthalten.

Insbesondere Kriterium 1 „Strategische Analyse und Maßnahmen“ und Kriterium 2 „Wesentlichkeit“ wurden klarer voneinander abgegrenzt und der Wesentlichkeitsbegriff an die Formulierung aus dem Gesetz angepasst. Außerdem wurde die im Gesetz geforderte Struktur der Beschreibung der einzelnen Belange aus Konzept, Ergebnisse der Konzepte, Risiken und Indikatoren, in den Prüfprozess aufgenommen. Um die einzelnen Kriterien eindeutig dem Gesetz zuzuordnen wurden neue Gliederungsebenen geschaffen und einige neue Begriffe, sowie die GRI SRS Indikatoren eingeführt.

Die Änderungen werden nun in die Datenbank des DNK integriert und sind ab 2018 gültig. Bis dahin könne Unternehmen weiterhin nach DNK 2016 berichten. Den überarbeiteten DNK inklusive Checkliste finden Sie hier.

 

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