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Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung

 

Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Der NAP beinhaltet u.a. die zentrale Zielsetzung, „dass mindestens 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 (…) Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben“ (NAP, S. 10). Dazu zählt die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, die Einleitung eines Verfahrens zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte sowie das Ergreifen von Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Des Weiteren sollen eine Berichterstattung und ein Beschwerdemechanismus implementiert werden. Als Folge dieser Anforderungen ist ein Lieferkettenmanagement besonders relevant.

Ab 2018 sollen jährliche Stichproben die Umsetzung der obigen Zielsetzung überwachen, wobei sich die Bundesregierung bei mangelnder Umsetzung weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen vorbehält. Auch wenn der NAP zur Zeit nur große Unternehmen betrifft, könnten mittelfristig auch Anforderungen an KMU gestellt werden und damit auch dort Maßnahmen zur Konformität mit der menschenrechtlichen Sorgfalt erforderlich machen.

Der NAP-Helpdesk der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung greift hier zentrale Fragen zur Umsetzung der oben genannten Verpflichtung auf. Darüber hinaus sind zur Unterstützung von Unternehmen folgende Angebote geplant oder bereits verfügbar:

  • zentrales Informationsportal: www.csr-in-deutschland.de
  • ILO-Helpdesk
  • Business and Human Rights Resource Center
  • Beratungs- und Trainingsangebot des Deutschen Global Compact Netzwerk
  • Bundesweite Praxistage für KMU

Ein Leitfaden des Netzwerkes UBJ zum Thema Menschenrechte und deren Umsetzung in KMU findet sich hier.

Einen Überblick über das Beratungsangebot von Arqum zu diesem Thema finden Sie hier.

Ansprechpartner bei Arqum: Philipp Poferl

 

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