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Kostenfreier Rechner CO2-Bepreisung

Im Dezember 2019 wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet. Dies ist die gesetzliche Grundlage für die ab 2021 geltende CO2-Bepreisung, die alle Verbraucher von Kraft- und Brennstoffen betrifft, welche bisher nicht vom EU-Emissionshandel betroffen waren. Konkret fallen ab nächstem Jahr erhöhte Kosten für Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel an. Weitere Energieträger wie Kohle folgen ab 2022. Die Höhe der Abgaben basiert auf der Menge an Treibhausgasen, welche durch die Nutzung der Primärenergieträger direkt freigesetzt werden. Ab 2021 gilt ein Preis von 25€ je Tonne CO2-Äquivalent (t CO2e). Dieser steigt bis zum Jahr 2025 auf 55€/t CO2e an. Unternehmen, welche die Energieträger auf den Markt bringen, müssen, basierend auf den direkten Emissionen, eine entsprechende Menge an Emissionszertifikaten kaufen und werden diese Kosten auf den Verbraucher umlegen. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung einerseits in Klimaschutzmaßnahmen investieren und andererseits nutzen, um Entlastungen für die Bürger zu ermöglichen, beispielsweise mittels einer höheren Pendlerpauschale und günstigeren Bahntickets.

Auf unserer Website finden sie einen kostenlosen Rechner, mit welchem Sie die Höhe der CO2-Bepreisung für Ihr Unternehmen berechnen können. So können Sie abschätzen, mit welchen zusätzlichen Ausgaben Sie ab 2021 rechnen müssen.

Sollten Sie Fragen zu dem Rechner oder dem BEHG haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Auf der Basis eines individuellen Klimamanagements lassen sich Maßnahmen treffen, um Ihre Emissionen und somit auch die zusätzlichen Ausgaben infolge der CO2-Bepreisung zu reduzieren. Unabhängig davon, ob Sie an einem Klimamanagement interessiert sind, oder sich im Rahmen einer Klima-Bilanz (Carbon Footprint) einen Überblick über Ihre CO2-Emissionen verschaffen wollen, die Arqum GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Ansprechpartner bei Arqum: Ellen Leibing

Vorschau kostenfreier Rechner zur CO2-Bepreisung (Beispiel):

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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