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Plastiktüte

Referentenentwurf für Einwegkunststoffverbotsverordnung veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zum Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Kunststoffprodukten vorgelegt.

Damit sollen die europäische Einwegkunststoffrichtlinie sowie die Vorgaben des geplanten novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt werden. Ziel ist es, Einwegprodukte aus Kunststoff u.a. Wattestäbchen, To-Go-Essensbehälter und Getränkebecher aus Polystyrol, Besteck, Trinkhalme sowie Artikel aus oxo-abbaubaren Kunststoffen aus dem Markt zu nehmen. Oxo-abbaubare Kunststoffe enthalten Additive, die durch Oxidation einen Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen. Hierdurch besteht das Risiko, dass Mikroplastik in die Umwelt gelangt. Die Verordnung soll im Juli 2021 in Kraft treten.

Hintergrund

Durch ihre vielseitigen Eigenschaften und relativ geringen Kosten werden immer mehr Einwegprodukte aus Kunststoffe in Verkehr gebracht. Damit verbunden steigt das Abfallaufkommen und wertvolle Ressourcen landen im Müll. Ein weiteres Problem ist die unsachgemäße Entsorgung von Einwegprodukten aus Kunststoff, welche zu einer erheblichen Umweltverschmutzung sowie Meeresvermüllung geführt hat.

Ziel

Der Referentenentwurf zielt darauf ab, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, das Littering von Abfällen zu verringern und die Meeresvermüllung zu bekämpfen. Dies entspricht dem 5-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling (hier abrufbar) und des Bundesratsbeschlusses zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle (BR-Drs. 343/19 (Beschluss)). Darüber hinaus soll die Verordnung zur Verwirklichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) sowie der Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung als Bestandteile der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen.

Ansprechpartner bei Arqum: Constanze Neumann

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