Das Bundesumweltministerium fördert seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Gefördert werden energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen einschließlich Komponenten und Speicher sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten sind seit dem 01. Dezember 2020 folgende Förderoptionen hinzugekommen:
- Kälteanlagen im niedrigen Leistungsbereich (ab einem Kilowatt Kälteleistung) sowie
- Anlagen im höheren Leistungsbereich, die bisher ausgeschlossen waren.
Außerdem wurde das Antragsverfahren vereinfacht und übersichtlicher gestaltet.
Mit Hilfe der Förderung soll der Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel erhöht und dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen reduziert werden. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen zudem erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei. Die Laufzeit dieser Förderung ist bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt.
Ansprechpartnerin bei Arqum:
Lena Strauß