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Deutsches Lieferkettengesetz nimmt letzte Hürde

Am 27. Mai einigte sich die große Koalition auf den geänderten Regierungsentwurf des Lieferkettengesetzes.

Am 27. Mai einigte sich die große Koalition auf den geänderten Regierungsentwurf des Lieferkettengesetzes („Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“). Damit ist der Weg frei, dass das Gesetz noch im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen werden kann. In Kraft treten soll es dann 2023.

 

Durch das geplante Gesetz werden sich erhöhte Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der gesamten Lieferkette ergeben. Diese beinhalten unter anderem eine Risikoanalyse der Lieferkette, eine Grundsatzerklärung mit einer Menschenrechtsstrategie sowie eine verpflichtende Berichterstattung. Auch wenn der Gesetzesentwurf eine direkte Betroffenheit erst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten im Jahr 2023 und 1.000 Beschäftigten im Jahr 2024 vorsieht, kann davon ausgegangen werden, dass auch kleinere Unternehmen in der Lieferkette indirekt von den Anforderungen betroffen sein werden.

 

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, inwiefern Ihr Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen ist, welche Anforderungen im Detail auf Ihr Unternehmen zukommen und welche Maßnahmen Sie vornehmen müssen, dann bietet Ihnen unser Kurz-Check Lieferkettengesetz die gewünschten Informationen in kompakter Form.

 

Ansprechpartner bei Arqum:
Christian Henrichs und Ellen Leibing

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