Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es fordert Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten auf, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern. Auf EU-Ebene liegt nun ein Entwurf für eine Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vor, welcher vergleichbare, jedoch ambitioniertere Anforderungen an Lieferketten enthält. Hier hat das EU-Parlament kürzlich eine verschärfte Version des Kommissionsvorschlags von 2022 als Verhandlungsposition verabschiedet. Ziel ist es, eine Einigung bis Ende 2023 / Anfang 2024 zu erzielen. Auch wenn noch unklar ist, welche Einigung erzielt wird, ist zu erwarten, dass das deutsche LkSG in Zukunft weiter verschärft werden wird.
Überschneidungen zwischen dem LkSG und europäischen Regelungen existieren bereits heute, beispielsweise in Bezug auf die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) im Rahmen der CSRD-Richtlinie. Sowohl das LkSG als auch die ESRS haben Ähnlichkeiten in ihrem Ansatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und zum Lieferkettenmanagement. Hierzu gehören die Verpflichtungen, die Risiken innerhalb der Lieferketten zu bewerten und zu identifizieren, wobei sich das LkSG speziell auf Menschenrechts- und weniger auf Umweltrisiken konzentriert, während die ESRS ein breiteres Spektrum von Risiken ansprechen. Darüber hinaus betonen beide Verordnungen die Bedeutung der Einbindung von Stakeholdern, die Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung negativer Auswirkungen sowie die Überwachung und Offenlegung relevanter Informationen.
Es ist zu erwarten, dass die umfangreichen Pflichten der Lieferketten-Sorgfaltsprüfung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter steigende Anforderungen an Unternehmen stellen werden. Daher ist es für Unternehmen wichtig, sich frühzeitig auf mögliche Neuerungen der Compliance-Anforderungen vorzubereiten, um diese sinnvoll und rechtskonform implementieren zu können.
Die unterschiedlichen Anforderungen der Richtlinien erläutern wir in einem kostenfreien Webinar am Dienstag, 12. September 2023 von 13.00 – 14.00 Uhr. Hier können Sie sich zu unserem Webinar zu den Anforderungen an Lieferketten voranmelden.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie mit einer individuellen Beratung zum Thema Sorgfaltspflichten in der Lieferkette unterstützen können.
Ihre Ansprechpartner bei Arqum: Till Behnke und Francis Rohr
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