Das Thema Nachhaltigkeitsberichtspflicht bleibt spannend! Oder anders gesagt: Nun geht es zur Sache! Und wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird aktuell in deutsches Recht umgesetzt und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden am 31.7.2023 in finaler Fassung veröffentlicht. Damit gibt es erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU, die Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission einsehen können.
Ob Sie von der Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sind, können Sie mit unserem „CSRD-Betroffenheitschecks“ prüfen.
Sofern Sie berichtspflichtig sind, bieten wir Ihnen die gemeinsame Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse als Inhouse-Workshop an. Wir vermitteln Ihnen und Ihrem Team die Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse, nutzen unsere Tools und pragmatischen Ansätze und führen Sie durch den Prozess. Am Ende wissen Sie, welche Berichtsthemen Sie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend aufgreifen müssen und welche Themen nicht relevant und somit auch nicht zu berichten sind.
Wenn Sie sich umfassend bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht begleiten lassen möchten, bieten wir Ihnen unsere Begleitung mit folgenden Projektschritten an:
Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zum Nachhaltigkeitsreporting nach CSRD.
Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot!
Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Thomas Nienhaus