Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2023 einen delegierten Rechtsakt zur Anpassung der Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erlassen.
Durch die Änderungsrichtlinie werden die Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Nettoumsatzerlöse“ angehoben. Zusammen mit der „Anzahl der Mitarbeitenden“ werden Unternehmen mithilfe dieser Werte in eine bestimmte Größenklasse eingeordnet.
Die KMU-Schwellenwerte wurden wie folgt geändert:
Definition | Mittlere / große Unternehmen |
Bilanzsumme in Euro | Mind. 25 Mio. (vorher 20 Mio.) |
Nettoumsatzerlöse in Euro | Mind. 50 Mio. (vorher 40 Mio.) |
Anzahl der Mitarbeitenden | Mind. 250 |
Da die Pflicht zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD an diese Größenkriterien gebunden ist, wird die Anpassung der KMU-Schwellenwerte die Anzahl der von der CSRD-Berichtspflicht betroffenen Unternehmen zunächst reduzieren.
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