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Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2023 einen delegierten Rechtsakt zur Anpassung der Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen erlassen. Aufgrund der neuen KMU-Schwellenwerte sind nun weniger Unternehmen CSRD-berichtspflichtig.

Angehobene KMU-Schwellenwerte: weniger CSRD-berichtspflichtige Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2023 einen delegierten Rechtsakt zur Anpassung der Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erlassen.

 

Durch die Änderungsrichtlinie werden die Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Nettoumsatzerlöse“ angehoben. Zusammen mit der „Anzahl der Mitarbeitenden“ werden Unternehmen mithilfe dieser Werte in eine bestimmte Größenklasse eingeordnet.

 

Die KMU-Schwellenwerte wurden wie folgt geändert:

 

Definition

Mittlere / große Unternehmen

Bilanzsumme in Euro

Mind. 25 Mio.

(vorher 20 Mio.)

Nettoumsatzerlöse in Euro

Mind. 50 Mio.

(vorher 40 Mio.)

Anzahl der Mitarbeitenden

Mind. 250

Da die Pflicht zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD an diese Größenkriterien gebunden ist, wird die Anpassung der KMU-Schwellenwerte die Anzahl der von der CSRD-Berichtspflicht betroffenen Unternehmen zunächst reduzieren.

 

Ihr Unternehmen liegt dennoch über zwei der drei oben genannten Schwellenwerte? Mit unseren Beratungsangeboten im Bereich Nachhaltigkeit setzen wir gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in ein glaubhaftes Nachhaltigkeitsreporting um.

 

Ihr Ansprechpartner bei Arqum:

Thomas Nienhaus

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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