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Interview mit Wirtschaftsprüfer Tilman Just zur CRSD-Berichtspflicht

Praktische Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht: Wir haben beim Wirtschaftsprüfer nachgefragt!

Die CSRD-Berichtspflicht beschäftigt uns und unsere Kooperationspartner sehr: Aktuell führen wir rund 30 verschiedene Beratungs-Projekte zur Umsetzung der CSRD durch, bei denen wir sehr intensive Prozesse und eine Vielfalt an Erfolgen und Herausforderungen in den Unternehmen erleben. Um Sie auf dem Laufenden zu halten, berichten wir immer wieder darüber – z. B. in unserem Artikel zur CSRD-Umsetzung bei der Kalle-Gruppe.

 

Jetzt wollten wir wissen, mit welcher Brille die Wirtschaftsprüfer auf die Umsetzung der CSRD blicken. Deshalb haben wir Tilman Just von unserem Kooperationspartner, der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RWT Crowe GmbH, ein paar spannende Fragen gestellt und aufschlussreiche Antworten erhalten!

Arqum: Sie haben durch Ihre Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer viele Kontakte zum Mittelstand. Wie sind die Unternehmen Ihrer Meinung nach aufgestellt?

Tilman Just: Fast alle betroffenen Unternehmen, die ab 2026 für das Berichtsjahr 2025 publizieren müssen, haben begonnen sich mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen. Der Umsetzungsstand ist allerdings recht heterogen. Einerseits gibt es Unternehmen, die bereits dabei sind, einen ersten Berichtsentwurf anzufertigen. Andererseits gibt es Unternehmen, die jetzt erst anfangen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

 

Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht direkt von den Regelungen der CSRD und der EU-Taxonomie betroffen sind, herrscht noch viel Unsicherheit, was an Neuerungen kommen wird. Für diese Unternehmen besteht eine indirekte Betroffenheit durch weitergeleitete Transparenzanforderungen und Erwartungen durch die Kunden bzw. Banken.

Arqum: Welche Herausforderungen beobachten Sie in den Unternehmen?

Tilman Just: Unternehmen stellen direkt zu Beginn die hohe Komplexität und den massiven Umfang der Standards fest. Das wird jedoch häufig noch akzeptiert.

Sobald dann die Auseinandersetzung mit den Details der Anforderungen in den Standards stattfindet, werden auch die Herausforderungen der Umsetzung detaillierter. Das betrifft z. B. die Komplexität der Definition der unternehmensindividuellen Wertschöpfungskette sowie die Festlegung des in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmenden Konsolidierungskreises. In dieser Phase entsteht oft Unsicherheit in Bezug auf die richtige Umsetzung zumal es von der regulatorischen Seite her keine konkreten Vorschriften gibt. Die Unternehmen müssen innerhalb der vorgegebenen Leitplanken also eigene Entscheidungen treffen.

 

Ein weiterer, oft kritischer Punkt ist die Datenverfügbarkeit bzw. die Datenqualität. Ohne ausreichend verfügbare Daten zu den erforderlichen Nachhaltigkeitsthemen kann auch keine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden.

Mit diesen beiden Herausforderungen verbunden ist das Thema Ressourcenmanagement: Im Fokus dabei stehen insbesondere die Kapazität der Mitarbeitenden, das vorhandene Budget bzw. die Kosten sowie die individuelle Fachexpertise der Mitarbeitenden, die das Thema umsetzen sollen.

Arqum: Welche Chancen und Vorteile sehen Sie in der Berichterstattung für die Unternehmen?

Tilman Just: Ich denke, dass viele Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch eine administrative Last sehen, z. B. durch hohe Implementierungsaufwände und -kosten, unüberwindbare Datenanforderungen, einen umfangreichen Lagebericht usw. Dabei wird allerdings häufig vergessen, dass die regulatorischen Anforderungen auch als Möglichkeit für eine positive Berichterstattung über Nachhaltigkeit genutzt werden können. Darüber hinaus können strategische Impulse abgeleitet werden sowie Risiken gemindert werden.

 

Nachhaltigkeitskriterien werden zunehmend von Investoren (z. B. Banken) oder Kunden in ihren Entscheidungen für eine weitere Zusammenarbeit berücksichtigt.

Das liegt daran, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Strategie von Unternehmen eine langfristige Planung und damit die Stabilität und Widerstandsfähigkeit von Unternehmen unterstützt.

Zudem werden darüber auch langfristige Investitionen (Finanzierungen) gefördert. Risiken im Zusammenhang mit ESG-Faktoren werden häufiger identifiziert und können durch entsprechende Maßnahmen frühzeitig gemindert werden. Grundsätzlich verbessern Unternehmen, die sich auf Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren, ihre Reputation und zeigen ihr Engagement für ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung. Damit einher geht ein höheres Vertrauen bei Kunden, Investoren und anderen Interessensgruppen.  

Arqum: Was raten Sie aus Sicht des Wirtschaftsprüfers den Unternehmen?

Tilman Just: Die Zeit bis zur erstmaligen Berichterstattung läuft bereits. Unternehmen sollten sich spätestens jetzt mit den Anforderungen und dem damit verbundenen Handlungsbedarf auseinandersetzen. Gerade mittelständische Unternehmen sollten prüfen, inwieweit sie vom Anwendungsbereich der CSRD bzw. der EU-Taxonomie betroffen sind. Damit verbunden ist eine Analyse der vorgegebenen Fristen und Größenklassen. Für betroffene Unternehmen ist die Erstellung eines Zeit- und Umsetzungsplans empfehlenswert.


Die ersten Schritte hin zur Umsetzung der CSRD-Anforderungen bestehen dann in der Definition der Wertschöpfungskette und des individuellen Konsolidierungskreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Anschluss daran ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse das zentrale Element, um den Umfang des späteren Nachhaltigkeitsberichts zu identifizieren. Daran schließt sich in der Regel eine Gap-Analyse an, um den jeweiligen Umsetzungsbedarf konkret zu ermitteln, d.h. z. B. die Überprüfung von erforderlichen Kennzahlen auf konkret im Unternehmen verfügbare Daten. Nach der darauffolgenden Umsetzung und Implementierung der identifizierten Maßnahmen wird der eigentliche Nachhaltigkeitsbericht erstellt.


Zu beachten ist, dass im gesamten Umsetzungsprozess innerhalb eines Unternehmens verschiedene Personen und Abteilungen beteiligt sein werden. Es hat sich gezeigt, dass die konkrete Umsetzung in jedem Fall sehr umfangreich sein kann und auch weitere Maßnahmen zur Folge haben kann. Daher empfehlen wir, das Thema spätestens jetzt in Angriff zu nehmen. Dabei gilt: je größer und komplexer das Unternehmen, desto zügiger sollte die Umsetzung begonnen werden.


Während des Umsetzungsprozesses empfehlen wir in jedem Fall eine frühzeitige Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer, um eine ressourcenschonende Umsetzung zu gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Theresa Steyrer

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