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Wir informieren Sie über die Neuerungen rund um CSRD, LksG und VSME im Rahmen von Omnibus-Verfahren und Koalitionsvertrag.

Neuerungen rund um CSRD und LkSG im Rahmen des Omnibus-Verfahrens der EU-Kommission

Neue Fristen und Handlungsalternativen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die EU plant im Rahmen des Omnibus-Verfahrens Anpassungen, welche die Berichtspflichten und den Anwendungsbereich für Unternehmen reduzieren. Diese Erleichterungen werden auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung unterstützt. Bereits in Kraft getreten ist die Verschiebung der Berichterstattungspflicht mittels „Stop-the-Clock“-Richtlinie. Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Omnibus-Verfahren: Reduzierte Berichtspflichten für weniger Betroffene

Das Omnibus-Verfahren soll die CSRD Anforderungen herabsetzen und den Kreis der Betroffenen reduzieren, befindet sich aber noch in Verhandlungen. Im Zentrum steht der Vorschlag, dass künftig nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und entweder >50 Mio. € Umsatz oder >25 Mio. € Bilanzsumme berichten müssen. Dies würde die Zahl betroffener Unternehmen um ~80 % senken. Die geplanten branchenspezifischen Standards sollen entfallen.

 

Teil der Initiative ist auch die Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ziel ist es, die Berichtsanforderungen für Unternehmen um 25% und für KMU um 35% zu reduzieren. Dazu gehören die Reduktion der Datenpunkte von >1.100 auf <400 und die Vereinfachung von Prozessen wie der Wesentlichkeitsanalyse. Die Novellierungsarbeiten an den ESRS starteten im April 2025 mit Konsultationen und sollen bis Oktober 2025 konkrete Ergebnisse liefern. Das Omnibus-Verfahren soll bis Ende 2025 / Anfang 2026 abgeschlossen werden.

„Stop-the-Clock“-Richtlinie: Verschobene Fristen sind Gesetz(t)

So viel steht fest: Die CSRD-Berichterstattungspflicht wird für jene Unternehmen verschoben, die erstmalig berichtspflichtig werden. Folgende neue Fristen wurde am 15. April 2025 auf EU-Ebene verabschiedet:

  • Große Unternehmen berichten erstmalig über das Geschäftsjahr 2027 (statt 2025).
  • Börsennotierte KMU berichten erstmalig über das Geschäftsjahr 2028 (statt 2026).

 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Stop-the-Clock-Richtlinie bis 31. Dezember 2025 umsetzen.

Keine Änderung an den Fristen für die Berichterstattung gibt es für Unternehmen, die bereits in der Vorläufer-Gesetzgebung zur CSRD, der sogenannten NFDR bzw. dem CSR-RUG, berichtspflichtig waren.

VSME-Standard: Freiwillige Berichterstattung und dessen Relevanz

Für Unternehmen, die durch das Omnibus-Verfahren von der CSRD-Berichtspflicht (zunächst) entlassen sind, bietet der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) eine vereinfachte Möglichkeit, die eigene Nachhaltigkeitsleistung darzustellen. Der Standard wurde ursprünglich für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert und wird von der EU-Kommission nun als Berichtsalternative zur CSRD empfohlen. Aufgrund seines Zuschnitts auf die Zielgruppe der KMU ist er für größere Unternehmen recht einfach anzuwenden.

Banken fordern künftig ESG-Daten bei der Kreditvergabe

Während man auf EU-Ebene an einer „CSRD light“ arbeitet, bleibt der Banken- und Finanzsektor sehr aktiv in Sachen ESG. Schließlich wächst die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken weiter. Neue Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) setzen hier an: Ab 01.01.2026 müssen Kreditinstitute die ESG-Risiken (z. B. durch Hochwasser oder Reputationsschäden) bei der Kreditvergabe bewerten (sog. EBA-Richtlinie). Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen werden daher ESG-Daten liefern müssen, um ihre Kreditwürdigkeit und tragbare Konditionen zu sichern.

Der VSME-Standard hilft, diese Anforderungen effizient zu erfüllen und sich gegenüber Banken und Partnern zukunftssicher aufzustellen.


Webinar: Aktuelle CSRD-Änderungen und neuer VSME-Standard

Gerne möchten wir die aktuellen Entwicklungen rund um Omnibus sowie die Anwendung des VSME mit Ihnen unter die Lupe nehmen. Daher laden wir Sie zu unserem kostenfreien Webinar am 9. Juli 2025 von 11:00 bis 11:45 Uhr ein. Wir beleuchten darin die geplanten CSRD-Änderungen und erklären, für wen der VSME-Standard geeignet ist und welche Berichtsinformationen dieser fordert. Hier können Sie sich direkt anmelden.


Lieferketten-Regulierungen LkSG und CSDDD

Auch im Rechtsgebiet der Lieferketten-Regulierungen sind Änderungen zu erwarten. Im Zuge des Omnibus-Verfahrens ist auch eine Überarbeitung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geplant, die zu einer Vereinfachung der Berichtspflichten sowie einer Anpassung der betroffenen Unternehmen führen soll. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nimmt auch darauf Bezug und fordert eine Aussetzung der Berichtspflicht der nationalen Regulierung (LkSG) bis zur Verabschiedung der CSDDD. Bis eine Entscheidung getroffen wurde, gelten unter dem LkSG aktuell folgende Anforderungen für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden:

  • Umsetzung der Sorgfaltspflichten (z. B. Durchführung Risikoanalyse)
  • Erstmalige Prüfung des Berichts zum Stichtag 01.01.2026

Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Thomas Nienhaus

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