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Revision der Industrieemissions-Richtlinie (IED)

Revision der IED mit Einführung einer Umweltmanagementsystem-Pflicht

Im Rahmen des Green Deal der EU-Kommission wurde die bestehende Richtlinie über Industrieemissionen (IED) neu gefasst. Die Novelle (EU 2024/1785) ist final am 4.8.2024 in Kraft getreten. Hier können Sie die aktuelle Fassung einsehen.


Die IED regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen. Durch die Novelle der IED müssen diese Anlagen zukünftig ein Umweltmanagementsystem führen. Dabei gilt:

  • Die Verpflichtung zur Einführung eines Umweltmanagementsystems ist für alle in den Geltungsbereich der IED fallenden Anlagen verpflichtend.
  • Das Umweltmanagementsystem soll bis zum Juli 2027 eingeführt sein und muss alle drei Jahre extern auditiert werden.


Das Umweltmanagementsystem soll eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und der Anlagensicherheit gewährleisten, insbesondere mit dem Fokus auf:

  • Vermeidung der Entstehung von Abfällen,
  • Optimierung des Ressourceneinsatzes, des Energieverbrauchs sowie der Wiederverwendung von Wasser,
  • Vermeidung oder Reduzierung des Einsatzes bzw. der Emission gefährlicher Stoffe.


Die konkreten Ziele und Leistungsindikatoren sollen sich auf branchenspezifische Vergleichswerte (entsprechend der BVT-Schlussfolgerungen) sowie noch zu definierender Richtwerte für die Umweltleistung beziehen.


Darüber hinaus bestehen zusätzliche Anforderungen:

  • Die Einführung eines Gefahrstoffmanagements für besonders gefährliche Stoffe, sowie
  • die Entwicklung und Umsetzung eines Transformationsplans mit Veröffentlichungspflicht für den Zeitraum 2030–2050, um zur Entwicklung einer nachhaltigen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft beizutragen.


In der IED ist für den Aufbau des Umweltmanagementsystems keine spezifische Norm genannt. Mit Blick auf die oben genannten Anforderungen und die Pflicht zur externen Zertifizierung kommen sowohl die ISO 14001 als auch die EMAS-Verordnung in Frage, zumal die Prüfung alle drei Jahre durch einen Umweltgutachter oder Umweltauditor zu erfolgen hat.


Die folgende Grafik veranschaulicht, wie die IED-Anforderungen in ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS integriert werden könnten.

Deutschland hat nun bis zum 1. Juli 2026 Zeit, die IED in deutsches Recht umzusetzen, wobei die IED dabei die Mindestanforderung setzt. Aktuell liegt für die geplante Umsetzung der Entwurf einer 45. BImSchV vor, der sich noch in der Abstimmung mit interessierten Kreisen befindet.

 

Generell kann man sagen, dass sich der deutsche Entwurf an den Inhalten der IED orientiert, an einigen Stellen jedoch deutlich konkretere Anforderungen stellt. Es wird abzuwarten sein, welches Anforderungsniveau letztendlich für IED-Anlagen gesetzlich vorgeben wird.

 

Wir werden Sie in einer Folge von kostenlosen Webinaren über weitere Details der IED-Umsetzung in Deutschland informieren

Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Uwe Götz

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