Newsfeed

Pollution website banner

AwSV tritt im August in Kraft

AwSV – Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nun bundesweit einheitlich geregelt:

 

Wie bereits in unserer letzten Ausgabe angekündigt, wurde die neue Bundes-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 21. April 2017 veröffentlicht und wird am 1. August 2017 in Kraft treten.

Bisher war der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wS) in jedem Bundesland über die jeweilige VAwS geregelt. Mit der AwSV soll dies nun bundeseinheitlich geregelt und die Verordnungen der einzelnen Bundesländer nach und nach abgelöst werden. Zusätzlich beinhaltet die AwSV künftig auch die Anforderungen zur Einstufung wassergefährdender Stoffe, die früher in einer Verwaltungsvorschrift geregelt war (VwVwS).

Welche Veränderungen für Betriebe zu erwarten sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie angesiedelt sind. So gab es z.B. in Baden-Württemberg bisher keine Anzeigepflicht für VAwS-Anlagen. Die AwSV fordert dagegen künftig u.a. für die Errichtung oder wesentliche Änderung oberirdischer Anlagen mit flüssigen wS der Gefährdungsstufe B eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.

Für bereits bestehende Anlagen sollten mit dem Stichtag 1. August mindestens folgende formale Anforderungen beachtet werden:

  • Rechtzeitiges Anzeigen wesentlicher Änderungen an prüfpflichtigen Anlagen bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung einer Anlagendokumentation (für alle Anlagen!)
  • Je nach Anlage Aushang einer Betriebsanweisung (mit jährlicher Unterweisung!) oder eines Merkblatts
  • Fachbetriebspflicht bei bestimmten Anlagen
  • Berücksichtigung eventueller neuer Prüfpflichten von Anlagen
  • Beseitigung von festgestellten geringfügigen Mängel innerhalb von 6 Monaten, erhebliche Mängel müssen sofort beseitigt werden

Ergeben sich für Betriebe durch die neue AwSV veränderte Anforderungen (materiell/baulich), erhalten diese erst nach Anordnung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ihre Gültigkeit. Ob die AwsV zu geänderten Anforderungen für Ihr Unternehmen führt, kann Arqum im Rahmen eines Rechts-Checks ermitteln.

 

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

Das könnte Sie auch interessieren:
Folgen Sie uns