Änderungen an den Anhängen I bis III der EMAS-Verordnung am 18. September in Kraft getreten:
Nach der Novelle der ISO 14001 im Jahr 2015 hat die EU-Kommission die Anhänge der EMAS-Verordnung weiterentwickelt, um die Vereinbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Für EMAS-Organisationen ergibt sich ein Anpassungsbedarf, da die Änderungen der Anhänge I bis III in das Umweltmanagementsystem integriert werden müssen. Die inhaltlichen Änderungen haben wir in unserem letzten Newsletter beschrieben. Die Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 mit den neuen Anhängen I-III kann hier eingesehen werden.
Nach unseren Informationen müssen die neuen Anforderungen (inkl. der Anforderungen aus der ISO 14001:2015 in Anhang II) bis zum nächsten Begutachtungstermin implementiert sein. Als Begutachtungstermin zählt auch ein sog. Überwachungsaudit innerhalb eines Validierungszyklus. Insofern der nächste Begutachtungstermin mit dem Umweltgutachter vor dem 14. März 2018 terminiert ist, kann der Termin um bis zu 6 Monate verschoben werden.
Wir werden Sie hierüber informieren, sobald diese Information offiziell zur Verfügung steht.
Ansprechpartner bei Arqum: Dr. Uwe Götz