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Neues Verpackungsgesetz

Neues Verpackungsgesetz tritt zum 1.1.2019 in Kraft – LUCID ist bereits online

 

Im August 2017 wurde das neue Verpackungsgesetz verabschiedet, ab 01.01.2019 treten jetzt die Pflichten für die sogenannten „Erstinverkehrbringer“ (im VerpackG als Hersteller definiert) von mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, in Kraft.

Wen betreffen die neuen Pflichten?

  • Erstinverkehrbringer, also Hersteller, Händler und Importeure, die verpackte Produkte als Erster in Deutschland in den Verkehr bringen, d.h. an einen Endkunden verkaufen
  • Handelsunternehmen mit eigenen Handelsmarken
  • Unternehmen, die Endverbrauchsstellen (Kantinen, Kioske, Bäckereien, etc.) beliefern

Ausgenommen sind Unternehmen, die über eine sogenannte Branchenlösung Verpackungen von Ihren Endkunden unentgeltlich zurücknehmen und diese im Sinne des VerpackG entsorgen. Diese Ausnahmeregelung ist aber mit Nachweispflichten verbunden. Ein weiterer Sonderfall sind Serviceverpackungen, die erst am Verkaufsort mit Ware befüllt werden (z.B. Brottüten). Hier hat der Erstinverkehrbringer (z.B. Bäcker) keine Pflichten, wenn eine Systembeteiligung des Vorvertreibers sichergestellt ist.

Was wird im VerpackG geregelt?

Auch bisher bestand für Hersteller/Erstinverkehrbinger die Verpflichtung, sich an einem dualen System (im VerpackG jetzt als „System“ bezeichnet) zu beteiligen. Zusätzlich ist nun ab 01.01.2019 eine Registrierung bei der von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Verfügung gestellten Onlineplattform LUCID erforderlich. Auf dieser Plattform müssen vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen deren geplante Art und Menge gemeldet werden. Parallel zur Meldung der tatsächlich verwendeten Verpackungen im (dualen) System müssen diese auch auf LUCID angezeigt werden. Die Registrierung sowie die gemeldeten Verpackungsmengen werden ab 01.01.2019 von der zentralen Stelle Verpackungsregister geprüft. Zum Vergleich werden dafür auch Daten von den (dualen) Systemen mit hinzugezogen.

Die Plattform LUCID ist mittlerweile online, die Registrierung muss bis 01.01.2019 abgeschlossen sein! Die ZSVR steht für Rechtsfragen bezüglich der Registrierungspflicht zur Verfügung (www.verpackungsregister.org).

Ansprechpartner bei Arqum: Magdalena Fleischmann

 

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