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EU-Kunststoff-Beschränkungs-Richtlinie veröffentlicht

Kunststoffe sind ubiquitär und aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Dabei verursachen sie in vielen Fällen weitreichende Umweltfolgen. Die EU will diesem Problem u.a. durch die Implementierung einer neuen EU-Kunststoff-Beschränkungsrichtlinie begegnen, mit der auch Unternehmen verstärkt in die Verantwortung gezogen werden.

Das europäische Parlament hat im Juni 2019 der Richtlinie (EU) 2019/904 zugestimmt und somit ein wichtiges Zeichen für die Umwelt und gegen den steigenden Kunststoffeinsatz gesetzt.

Je nach Produktgruppe werden in der Richtlinie unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen.

2021 werden beispielsweise alle Einwegprodukte verboten, für die es eine umweltfreundlichere Alternative auf dem Markt gibt. Hierzu zählen unter anderem Wattestäbchen, Plastikbecher und -teller sowie Trinkhalme und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol und alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.

Neben dem Verbot wird auch die Verantwortung der Hersteller konkretisiert, die nun an den Kosten für die Reinigung, Transport und Entsorgung von Tabakprodukten, Feuchttüchern, Plastikflaschen und Bechern beteiligt werden. Zudem sollen auf eine Vielzahl von Produkten negative Folgen einer unsachgemäßen Entsorgung aufgezeigt und auf Mehrwegsysteme aufmerksam gemacht werden. Dazu wird das Verpackungsgesetz entsprechend erweitert werden.

Vorgesehen ist auch eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel sowie anderer Produkte wie Feuchttücher und Luftballons. Ebenfalls werden konkrete Anforderungen an das Produktdesign von Kunststoffprodukten gestellt. So sind Verschlüsse von Einwegflaschen aus Kunststoff fest mit der Flasche zu verbinden, damit sie nicht einzeln in der Umwelt landen. Dies gilt spätestens ab 2025.

Durch die Richtlinie soll der Anteil von recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen bis 2025 auf 25% und bis 2030 auf 30% gesteigert werden. Auch die getrennte Sammlung von Getränkeflaschen soll durch den Ausbau von Pfandsystemen verbessert werden. Bis 2025 sollen 77% und bis 2029 90% aller Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden.

Nach der Veröffentlichung der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht unterschiedliche Fristen für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen vor:

  • Die Verbote und die Kennzeichnungspflichten müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.
  • Die Bestimmung, dass Verschlüsse und Deckel für alle Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern am Behälter befestigt sein müssen, muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.
  • Die Umsetzung der zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung muss je nach Produkt zwischen Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 erfolgen.

Ansprechpartnerin bei Arqum: Ute Kessler

 

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