Das neue LAGA-Merkblatt konkretisiert den Anwendungsbereich, die Anforderungen und Dokumentationspflichten der GewAbfV für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle. Der für 2019 veröffentlichte „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ bietet eine Hilfestellung für Unternehmen welche Art von Verpackungen registrierungspflichtig sind.
Am 11.02.2019 hat die Bund/-Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die finale Fassung der Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Mitteilung 34) veröffentlicht, die zusätzliche Hilfestellungen bei der Erfüllung der Pflichten aus der GewAbfV gibt.
Das LAGA-Merkblatt definiert unter anderem detailliert den Anwendungsbereich, die Anforderungen und die Dokumentationspflichten der GewAbfV sowohl für gewerbliche Siedlungsabfälle als auch für Bau- und Abbruchabfälle. Zudem sind Informationen enthalten, unter welchen Bedingungen die Ausnahmeregelungen (technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit) genutzt werden können.
Katalog über registrierungspflichtige Verpackungen (VerpackG)
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine finale Ausgabe des “Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ für 2019 veröffentlicht, d.h. vom Hersteller mit Ware befüllte Verpackungen, die fortan registrierungspflichtig sind. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, können ihn als Hilfestellung nutzen, um zu erfahren, ob eine Registrierungspflicht besteht oder nicht. Der Katalog wird jährlich überarbeitet und findet sich hier.
Ansprechpartnerin bei Arqum: Magdalena Fleischmann