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Gerichte verschärfen Regeln für "klimaneutral"-Aussagen.

Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung

Im dritten Entlastungspaket wird u.a. die Erhöhung des CO2-Preises verschoben.

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde 2019 der Grundstein für die CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr gelegt, was eine wichtige Klimaschutzmaßnahme in Deutschland darstellt. Im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) sind seit 2021 Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen, wie Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas dazu verpflichtet für jede Tonne CO2, die durch ihre Brennstoffe verursacht wird, ein Emissionszertifikat zu erwerben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden an die Endverbraucher*innen weitergegeben, um einen Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu schaffen.

 

Im BEHG sind folgende Preissteigerungen für die Emissionszertifikate vorgesehen:

  • 2021: 25 Euro/ Tonne CO2
  • 2022: 30 Euro/ Tonne CO2
  • 2023: 35 Euro/ Tonne CO2
  • 2024: 45 Euro/ Tonne CO2
  • 2025: 55 Euro/ Tonne CO2
  • 2026: Preiskorridor 55-65 Euro/ Tonne CO2
  • Ab 2027: freie Preisbildung am Markt

 

Nun hat die Bundesregierung im Rahmen des Dritten Entlastungspakets entschieden, die für den 01.01.2023 vorgesehene Preiserhöhung von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2 um ein Jahr auf den 01.01.2024 nach hinten zu verschieben. Grund hierfür sind die ohnehin schon hohen Kostenbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die hohen Energiepreise infolge der Ukraine-Krise. Noch ist unklar, ob ab 2024 die ursprünglich im BEHG vorgesehenen Preise gelten oder ob sich alle nachfolgenden Preissteigerungen ebenfalls um ein Jahr nach hinten verschieben.

 

Ansprechpartnerin bei Arqum: Lisa Rummel

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