Die nächste Heizperiode steht vor der Tür! Da wie im letzten Jahr ein starker Anstieg der Heizkosten zu erwarten ist, stellt sich für Unternehmen wie Privatpersonen die Frage, ob es möglich ist, den Energieverbrauch – und damit die Kosten – zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Einsparpotenzialen, die durch den hydraulischen Abgleich entstehen. Dieser ist im Rahmen der Energiesparverordnung (EnSimiMaV) für bestimmte Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Im Herbst 2022 hatte die Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland eine Energiesparverordnung (EnSimiMaV) erlassen, die Sparmaßnahmen für mit Erdgas betriebene Heizungen vorschreibt. Hieraus ergeben sich Verpflichtungen für Unternehmen. Welche Unternehmen hiervon betroffen sind, können Sie in unserem Artikel „Neue Energiesparverordnungen verpflichten zum Handeln“ von 19. September 2022 nachlesen.
Energiesparverordnung EnSimiMav fordert die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
In den §§ 2 und 3 der EnSimiMaV wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und die Umsetzung weiterer Maßnahmen gefordert. Demnach muss in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m2 beheizter Fläche und in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten der hydraulische Abgleich bis zum 30. September 2023 erfolgt sein. Auch für kleinere Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten wird gefordert das Heizungssystem hydraulisch abzugleichen. Hierbei besteht die Frist zur verpflichtenden Durchführung bis zum 15. September 2024. Diese Frist gilt darüber hinaus für die Durchführung einer Heizungsprüfung und ggf. Optimierung für ALLE Eigentümer von Gebäuden, die mit Erdgas beheizt werden.
Ein hydraulischer Abgleich ist recht einfach: Ein Fachbetrieb stellt die Heizung so ein, dass sich die Wärme im Haus gleichmäßig verteilt. Dabei wird zuerst der von den jeweiligen Räumen benötigte Wärmebedarf, unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Hauses, ermittelt. Von diesen Erkenntnissen werden dann die notwendige Heizwassermenge und Pumpenleistung abgeleitet, sodass jeder Heizkörper exakt so viel Wärme erhält, wie dieser benötigt.
Hydraulischer Abgleich und Analyse des Heizungssystems bieten weitere Einsparpotenziale
Zudem ergeben sich durch diese Analyse ggf. weitere Maßnahmen, mit denen es möglich ist, Energie einzusparen: Wenn beispielsweise die Vorlauftemperatur abgesenkt werden kann, werden unnötig hohe Wärmeverluste im Leitungssystem vermieden.
Ein weiteres Einsparpotenzial ergibt sich durch die Optimierung der Nacht- oder Wochenendabsenkung. Dabei wird unabhängig von der Einstellung der einzelnen Heizkörper die Heiztemperatur reduziert, wenn sich ohnehin niemand in den Räumlichkeiten aufhält.
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und die Analyse des Heizungssystems bieten viele Einsparpotenziale. Deshalb können Sie auch bei kleineren Bestandsgebäuden, für die eine Durchführung des hydraulischen Abgleichs nicht verpflichtend ist, von der freiwilligen Durchführung profitieren.
BAFA stellt Fördermittel für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs zur Verfügung
Für Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden mit höchstens 1000 Quadratmetern beheizter Fläche ist zudem eine Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Heizungen, die älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind.
Ziehen Sie den hydraulischen Abgleich in Betracht, damit Sie optimal auf die kommende Heizperiode vorbereitet sind!
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