Ziel der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist es, die fünfstufige Abfallhierarchie (Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling – energetische Verwertung – Beseitigung) aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz umzusetzen. Für Unternehmen sind damit unter anderem Pflichten zur Getrenntsammlung und zur Dokumentation verbunden.
Die letzte Novellierung der Gewerbeabfallverordnung trat 2017 in Kraft. 2023 wurde diese durch ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes bewertet. Diese Evaluierung zeigte, dass es zwar Verbesserungen bei der Getrenntsammlung und dem Recycling gibt, allerdings nicht im angestrebten Rahmen. Als Gründe für die Defizite wurden Unschärfen im Verordnungstext, unzureichende Umsetzung der Anforderungen sowie Defizite im behördlichen Vollzug identifiziert.
Um die Mängel zu beheben, arbeitet das Bundesumweltministerium aktuell an einer Novellierung der GewAbfV. Der nun veröffentlichte Referentenentwurf beinhaltet etliche Verschärfungen wie den Wegfall der 90%-Quote sowie die Einführung einer Grenze, oberhalb derer eine Getrenntsammlung zumutbar ist. Zusätzlich fordert der neue Entwurf die Einführung von verpflichtenden Formblättern zur Dokumentation von Getrenntsammlungspflichten, Kennzeichnungspflichten für Sammelbehältnisse sowie diverse Anforderungen an (Vor-)Behandlungsanlagen zur Verbesserung der Recyclingquote. Zudem könnten Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung künftig dazu verpflichtet werden, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.
Schriftliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf wurden bis zum 15. Mai gesammelt; bis September 2024 soll dem Kabinett ein fortentwickelter Entwurf vorgelegt werden. Geplant ist, das Gesetzgebungsverfahren bis April 2025 abzuschließen.
Den Referentenentwurf können Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums herunterladen. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
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Ihre Ansprechpartnerin bei Arqum: Magdalena Fleischmann