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Abfallbeauftragtenverordnung

Neue Verordnung für Abfallbeauftragte veröffentlicht – Anforderungen an die Fachkunde werden ausgeweitet:

 

Am 07.12.2016 wurde die „Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ veröffentlicht. Sie tritt am 01.06.2017 in Kraft und enthält (neben der neuen Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe) die neue Abfallbeauftragtenverordnung. Damit wird die alte Abfallbeauftragtenverordnung aus dem Jahre 1977 endlich abgelöst.

Der Kreis der Unternehmen, die zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet sind, ist ausgeweitet worden. Außerdem wurden die Mengenschwellen konkretisiert: Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG sind z.B. betroffen, wenn in der Anlage mehr als 100t gefährliche oder mehr als 2.000t nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen. Krankenhäuser und Kliniken müssen künftig erst bei mehr als 2t gefährlichen Abfällen pro Kalenderjahr einen Abfallbeauftragten bestellen.

Neu hinzugekommen zum Kreis der zur Bestellung Verpflichteten sind Besitzer im Sinne von § 27 KrWG (Hersteller und Vertreiber die z.B. Verpackungen, Elektroaltgeräte, Batterien oder sonstige Abfälle zurücknehmen) sowie die Betreiber verschiedener Rücknahmesysteme.

Bisher waren keine konkreten Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der Abfallbeauftragten festgelegt. Die neue Verordnung formuliert genau, welche Qualifikationen und Erfahrung ein Abfallbeauftragter haben muss. Auch der Erwerb und die Auffrischung von Fachkunde ist gefordert. Nach dem Absolvieren des Grundkurses ist mindestens alle 2 Jahre die Teilnahme an einem Auffrischungskurs erforderlich. Andernfalls muss ein erneuter Grundkurs besucht werden. Alle Kursanbieter müssen ihre Kurse künftig von der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Grundkurse werden wahrscheinlich 4-5 Tage und Auffrischungskurse 2 Tage umfassen.

Wichtig: Für Abfallbeauftragte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 1.6.2017 bereits bestellt waren, gelten nur die Anforderungen an die Auffrischung der Fachkunde. Hier muss erst bis spätestens 1.6.2019 ein Auffrischungskurs, der den neuen Anforderungen entspricht, absolviert werden. Insofern erleichtert eine vorherige Bestellung das Prozedere.

Mit dem 1-tägigen Kurs für Abfallbeauftragte von Arqum erfüllen bereits bestellte Abfallbeauftragte demnach bis Mitte 2019 weiterhin die Anforderungen an die Fachkunde. Die nächsten Termine finden Sie hier. Wir arbeiten gerade das Konzept für einen 2-tägigen anerkannten Auffrischungskurs nach den neuen Anforderungen aus. Auch unterstützen wir Sie gerne bei der Beurteilung, ob die Bestellung eines Abfallbeauftragten gefordert ist und wie Sie dies organisatorisch umsetzen.

 

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