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Neue Registrierungspflichten für gewerbliche Verpackungen im B2B-Bereich

Die Registrierungspflichten des VerpackG wurden zum Juli 2022 ausgeweitet.

Die im VerpackG verankerten Registrierungspflichten für Unternehmen, die Waren in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen für private Endverbraucher*innen bzw. vergleichbare Anfallstellen erstmals in den Verkehr bringen, wurden zum 01.07.2022 ausgeweitet:

 

Zusätzlich müssen sich nun alle Unternehmen, die in Deutschland Ware in nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen erstmalig in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID der zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Dies betrifft also auch die Unternehmen, die bisher keine Registrierungspflichten hatten (z.B. Unternehmen, die nur im B2B-Bereich tätig sind).

 

Die Pflicht zur Registrierung gilt nun auch für:

  • Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Industrielle Verpackungen
  • Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen

 

Ebenfalls betroffen sind Letztvertreiber von Serviceverpackungen (z.B. Papiertüten in Bäckereien), die ihre Pflichten bisher vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben. Dies ist nur noch für die Systembeteiligungspflicht möglich, die Registrierungspflicht muss selbst erfüllt werden.

 

Bei der Registrierung müssen Angaben zu den Verpackungsarten sowie Markennamen gemacht oder diese zusätzlichen Angaben bei einer bestehenden Registrierung ergänzt werden (sog. Änderungsregistrierung). Die neuen Registrierungspflichten sind kostenlos.

 

Der Prozess zur Registrierung im LUCID ist bereits gestartet und sollte schnellstmöglich vollzogen werden. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.

 

Anforderungen an Verpackungen bei Versand ins EU-Ausland:

Basis für das deutsche Verpackungsgesetz ist die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Auch andere EU-Staaten setzen diese in nationales Recht um und stellen immer mehr Anforderungen an importierte Verpackungen. So besteht in Frankreich beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht auf allen B2C-Verpackungsmaterialien sowie eine Meldepflicht bei B2B Verpackungen. In Spanien wird aktuell eine neue Verpackungsverordnung erarbeitet und in Italien bestehen ab dem nächsten Jahr Umweltkennzeichnungsverpflichtungen bei Verpackungen. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen ins europäische Ausland exportieren, sollten sich also über die jeweiligen Verpackungs-Regularien im Zielland informieren.

 

Ansprechpartnerin bei Arqum: Magdalena Fleischmann

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