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Umsetzung Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Umsetzung IED / 45. BImSchV 

Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU (IED) regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen.   

 

Im Rahmen des Green Deal der EU-Kommission wurde die bestehende IED neu gefasst. Die Novelle (EU 2024/1785) ist final am 04. August 2024 in Kraft getreten. Durch die Novellierung müssen die umweltrelevantesten Industrieanlagen Europas künftig ein Umweltmanagementsystem führen 

 

In der IED ist für den Aufbau des Umweltmanagementsystems keine spezifische Norm genannt. Unternehmen können die IED-Anforderungen damit über ein Managementsystem nach ISO 14001 oder der EMAS-Verordnung erfüllen. Nach aktuellem Stand muss dieses Umweltmanagementsystem bis 2027 eingeführt werden. Zusätzlich fordert die IED die Einführung eines Gefahrstoffmanagements für besonders gefährliche Stoffe sowie die Entwicklung und Umsetzung eines Transformationsplans mit Maßnahmen für den Zeitraum 2030 bis 2050.  

 

Die folgende Grafik veranschaulicht, wie die IED-Anforderungen in ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS integriert werden könnten:

IED x UMS Bild Eigene Darstellung 

Aktuelle Entwicklungen  

Die EU-Kommission stellte im Dezember 2025 ein Omnibus-Paket zum Bürokratieabbau bei Umweltregelungen vor, das auch Änderungen an der IED vorsieht. Im Januar 2026 beschloss das Bundeskabinett einen aktualisierten Gesetzentwurf zur 45. BImSchV, mit der die novellierte IED in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

 

Der Entwurf berücksichtigt bereits die Vorschläge der EU-Kommission und sieht unter anderem mehr Flexibilisierungsmöglichkeiten sowie verlängerte Fristen zur Implementierung von Umweltmanagementsystemen vor. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die mögliche Verschiebung der Umsetzungsfrist von 2027 auf gegebenenfalls 2030.

Außerdem entfallen im neuen Entwurf die Verpflichtung zur Aufnahme von Transformationsplänen und die Anforderungen hinsichtlich des Chemikalienverzeichnisses, diesbezüglicher Risikobewertung und Substitutionsanalyse. 

IED Terminfristen in Diskussion

Eigene Darstellung 

Die Entwürfe durchlaufen auf europäischer und deutscher Ebene derzeit die jeweiligen Gesetzgebungsverfahren. Für betroffene Unternehmen ist es daher besonders wichtig, die Entwicklungen frühzeitig zu beobachten und mögliche Auswirkungen auf Anlagen, Genehmigungen und Investitionsplanungen zu prüfen.  

Unser Beratungsangebot

Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems sowie bei der Integration von IED-Anforderungen in ein bestehendes Umweltmanagementsystem.

 

Über die neuen Verpflichtungen zum Umweltmanagement infolge der IED-Novelle sowie über aktuelle Entwicklungen zur IED informieren wir Sie in kostenlosen Webinaren. 

 

Für Unternehmen, die noch kein Umweltmanagementsystem führen, aber von der IED betroffen sind, bieten wir außerdem Webinare speziell zur Einführung eines Umweltmanagementsystems an. Hier geht es direkt zur Anmeldung. 

 

Zudem bieten wir auf einer interaktiven Plattform einen kostenlosen, schnellen und unkomplizierten Selbstcheck an. Damit können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die Anforderungen der 45. BImSchV erfüllt sind bzw. welche Anforderungen für die Einführung eines Umweltmanagementsystems relevant sind.

Im Anschluss erhalten Sie automatisch einen übersichtlichen Ergebnisbericht, der Ihnen eine erste Einschätzung und Orientierung bietet.

Bei Interesse können Sie uns jederzeit gerne direkt kontaktieren.

 

Sie haben Interesse an einer umfangreichen GAP-Analyse zur 45. BImSchV? Kontaktieren Sie uns gerne! 

 

Weitere Themen

Ihr Ansprechpartner für die IED

Elias Bröckl - Berater bei Arqum

Elias Bröckl unterstützt Betriebe und Organisationen unterschiedlicher Größen und Branchen bei der Umsetzung des betrieblichen Energie- und Umweltmanagements sowie bei der Erstellung von Treibhausgasbilanzen und Klimastrategien. Einer seiner Schwerpunkte ist die Beratung von Unternehmen im Rahmen der Durchführung und Organisation von Energieaudits nach DIN EN 16247-1.

 

Zu seinen Tätigkeiten bei Arqum gehören auch die Planung und Durchführung von Schulungen und Workshops im Bereich Umwelt- und Klimamanagement sowie Energiemanagement und
-effizienz. 

Was können wir für Sie tun?

Kontaktieren Sie uns noch heute.

Häufige Fragen zur IED

Was ist die IED?

Im Rahmen des Green Deal der EU-Kommission wurde die bestehende Richtlinie über Industrieemissionen (IED) neu gefasst. Die Novelle (EU 2024/1785) ist final am 4. August 2024 in Kraft getreten.  

 

Die IED regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen. 

 

Durch die Novelle der IED müssen diese Anlagen zukünftig ein Umweltmanagementsystem führen.  

  • Die Verpflichtung zur Einführung eines Umweltmanagementsystems ist für alle in den Geltungsbereich der IED fallenden Anlagen verpflichtend. 
  • Das Umweltmanagementsystem soll bis zum Juli 2027 eingeführt sein und muss alle drei Jahre extern auditiert werden. 

 

Das Umweltmanagementsystem soll eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und der Anlagensicherheit gewährleisten, insbesondere mit dem Fokus auf: 

  • Vermeidung der Entstehung von Abfällen, 
  • Optimierung des Ressourceneinsatzes, des Energieverbrauchs sowie der Wiederverwendung von Wasser, 
  • Vermeidung oder Reduzierung des Einsatzes bzw. der Emission gefährlicher Stoffe 

 

Die konkreten Ziele und Leistungsindikatoren sollen sich auf branchenspezifische Vergleichswerte (entsprechend der BVT-Schlussfolgerungen) sowie noch zu definierender Richtwerte für die Umweltleistung beziehen. 

 

Darüber hinaus bestehen zusätzliche Anforderungen: 

  • Die Einführung eines Gefahrstoffmanagements für besonders gefährliche Stoffe, sowie 
  • die Entwicklung und Umsetzung eines Transformationsplans mit Veröffentlichungspflicht für den Zeitraum 2030–2050, um zur Entwicklung einer nachhaltigen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft beizutragen. 

Deutschland hat nun bis zum 1. Juli 2026 Zeit, die IED in deutsches Recht umzusetzen, wobei die IED dabei die Mindestanforderung setzt. Aktuell liegt für die geplante Umsetzung der Entwurf einer 45. BImSchV vor, der sich noch in der Abstimmung mit interessierten Kreisen befindet. 

 

Generell kann man sagen, dass sich der deutsche Entwurf an den Inhalten der IED orientiert, an einigen Stellen jedoch deutlich konkretere Anforderungen stellt. Es wird abzuwarten sein, welches Anforderungsniveau letztendlich für IED-Anlagen gesetzlich vorgeben wird. 

IED Terminfristen in Diskussion

Referenzen

Kundenprojekte Compliance

Umweltmanagement

Durchführung der jährlichen Umweltbetriebsprüfung nach EMAS sowie Durchführung von Compliance Audits.

Druckerei Lokay e.K.

Umwelt-und Energiemanagement

Durchführung regelmäßiger Compliance Audits zur Erhöhung der Rechtsicherheit im Umwelt- und Energierecht.

TUI Cruises GmbH

Umwelt-und Energiemanagement

Durchführung von Audits zur Erhöhung der Rechtsicherheit im Umwelt- und Energierecht.

TUI AG

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Lars-Åke Horst ist seit 2011 bei Arqum tätig und hat als Berater und Projektleiter bereits weit mehr als 100 Unternehmen und Organisationen unterstützt. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Energieberatung, der Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie der Durchführung interner Audits.

 

Darüber hinaus begleitet er den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Qualitäts- und Arbeitsschutzmanagement-systemen und ist als Bereichsleiter Digitalisierung, Wissensmanagement und Compliance für die Weiterentwicklung unseres Arqum Compliance Tools und weitere Digitalisierungsschritte verantwortlich.