Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU: Der VSME-Standard
Immer mehr Kunden, Geschäftspartner, Banken und Investoren erwarten von Unternehmen transparente Informationen über ihr nachhaltiges Handeln. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kommen deshalb künftig an einem glaubwürdigen Nachhaltigkeitsreporting nicht mehr vorbei.
Der freiwillige VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard) wurde speziell für KMU entwickelt. Er bietet einen leicht umsetzbaren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und macht Ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sichtbar. Damit schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Stakeholdern und stärken die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Unser Beratungsangebot: Erstellung eines Nachhaltigkeitsreportings nach VSME
Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des VSME-Standards. Gemeinsam identifizieren wir die relevanten Informationen und erstellen mit Ihnen einen praxisnahen Nachhaltigkeitsbericht nach VSME, der nicht nur die Erwartungen Ihrer Stakeholder erfüllt, sondern sich an aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und steigenden Marktanforderungen orientiert.
Transparente und stakeholderorientierte Berichterstattung über Ihr Nachhaltigkeitsengagement
Unterstützung bei der Erhebung der Berichtsinformationen & Erstellung eines praxisnahen, klar strukturierten Nachhaltigkeitsberichts nach VSME
Vorbereitung auf zukünftige gesetzliche Anforderungen (CSRD, Taxonomie-Verordnung (Tax-VO), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), etc.)
Identifizierung der wesentlichen Berichtsinformationen mittels Wesentlichkeitsanalyse (optional)


Glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Klare Vorgaben und einfache Strukturen für einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Sicherheit bei der Erfüllung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtspflicht
Transparente, vergleichbare und zielgerichtete Kommunikation mit Ihren Stakeholdern
Individuelle Anpassung der Berichtsinhalte an Größe, Branche und Unternehmensstrategie
Empfohlen von der EU-Kommission: Unternehmen, die nicht (mehr) nach ESRS berichten, sollen den VSME nutzen
Aktuelle rechtliche Anforderungen sind z. B. in der NFRD/CSRD, der Taxonomie-VO, der SFDR oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz formuliert.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
FAQs zum Nachhaltigkeitsreporting von Unternehmen
Was muss in einen Nachhaltigkeitsbericht?
Der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts richtet sich nach den Anforderungen der Leser und eines Standards wie z.B. VSME, ESRS, GRI und DNK. In jedem Fall muss der Nachhaltigkeitsbericht die Nachhaltigkeitsleistung und -aktivitäten im Unternehmen so exakt wie möglich abbilden.
Was sind die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichtserstattung?
Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft das Unternehmen Transparenz in Bezug auf die eigene Nachhaltigkeitsleistung. Sie gewährt einen Einblick in die Nachhaltigkeitsstrategie und die CSR-Ziele. So können Kunden und Kundinnen, Mitarbeitende, Lieferant*innen und andere Stakeholder des Unternehmens direkt und ohne Transaktionskosten auf diese Informationen zugreifen und sie nutzen.
Was ist der VSME?
Der VSME (Voluntary Sustainability Standards for Micro and Small Enterprises) ist ein freiwilliges Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er orientiert sich an etablierten Standards, ist aber speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Betriebe zugeschnitten. Der VSME wurde entwickelt, um diesen Unternehmen eine praxisnahe, verständliche und ressourcenschonende Möglichkeit zu bieten, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die wichtigste Gesetzesanforderung innerhalb der EU ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie löst die Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab.
Was sind die European Sustainability Reporting Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Berichtsstandards, welche die Anforderungen der CSRD konkretisieren. Sie legen die Prinzipien der Berichterstattung nach der CSRD sowie die thematischen Inhalte fest.
Für wen gelten die ESRS?
Die ESRS sind von allen Unternehmen verpflichtend anzuwenden, die nach der CSRD berichtspflichtig sind.
Weitere Themen unserer Nachhaltigkeitsberatung
Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeit

Thomas Nienhaus
Büro Frankfurt
Tel.: +49(0) 69-9593 2050
E-Mail:
Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.
Referenzen
Kundenprojekte CSR / Nachhaltigkeit

Klimabilanzierung
Erstellung eines Corporate Carbon Footprint (CCF) für die Nachhaltigkeits- berichterstattung gemäß CSRD

Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement
Unterstützung beim Aufbau eines Klima- und Nachhaltigkeits- managements.

Fort- und Weiterbildung
Seminare & Webinare
Aktuelle Informationen
News CSR / Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit und Berichterstattung: Unser aktuelles Unterstützungsangebot
Neuerungen rund um CSRD und LkSG im Rahmen des Omnibus-Verfahrens der EU-Kommission
We Impact: Aktuelles zum integrierten Nachhaltigkeitsmanagementsystem
Das Omnibus-Verfahren: Mögliche Änderungen bei CSRD, CSDDD, Taxonomie und CBAM
Forschungsprojekt zur Weiterentwicklung der CSRD-Berichtsstandards in Auftrag des Umweltbundesamts
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Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette – Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes „CSDDD“
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Nachhaltige Mobilität – auch bei Bahnstreiks umweltschonend unterwegs
Fortführung des PartnerAfrika-Projekts in Ghana
Bedeutung der aktuellen Lieferkettengesetzgebung für Unternehmen
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Erste Erfahrungen: Forschungsprojekt „CSRD-Berichtsstandards“
Neue Entwicklungen bei den Anforderungen an Lieferketten
Deutschlandticket als Jobticket für Mitarbeitende
Exklusiver Vortrag zu Nachhaltigen Lieferketten in Indien
Aktuelle Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichtspflicht der EU (CSRD)
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Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
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